Internet beim Umzug: Rechte, Router, Bundle-Falle

Beim Internet-Vertrag hast du beim Umzug klare gesetzliche Rechte. Die Details zur Sonderkündigung stehen im Ratgeber-Artikel zum Internet-Umzug. Hier geht es um die Wechsel-Strategie danach.

Deine Rechte beim Internet-Vertrag

Kann dein Anbieter dich an der neuen Adresse nicht versorgen, darfst du sonderkündigen. Es gilt 1 Monat Frist (§ 60 Abs. 2 TKG). Das gilt selbst dann, wenn dein Vertrag noch viele Monate Laufzeit hätte.

Für neue Verträge gilt zusätzlich eine feste Obergrenze (§ 56 Abs. 1 TKG). Die Erstlaufzeit darf 24 Monate nicht überschreiten. Anbieter müssen dir auch einen Tarif mit maximal 12 Monaten Erstlaufzeit anbieten. Läuft dein Vertrag danach einfach weiter, gilt nur noch 1 Monat Frist. Grundlage ist § 56 Abs. 3 TKG. Eine erneute Jahresbindung gibt es dabei nicht mehr.

Ist die Leitung an der neuen Adresse dauerhaft langsamer als vereinbart, darfst du mindern. Auch eine fristlose Kündigung ist dann möglich. Als Nachweis zählt nur die offizielle Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Nötig sind mindestens 30 Messungen an 3 Kalendertagen innerhalb von 14 Tagen. Ein einfacher Anruf reicht dafür nicht aus.

Nicht verwechseln: Das Umzugsrecht gilt mit 1 Monat Frist. Bei einer Preiserhöhung hast du dagegen 3 Monate Zeit für eine fristlose Sonderkündigung. Beide Rechte haben unterschiedliche Auslöser. Auch die Fristen selbst unterscheiden sich.

Mitnehmen oder neu abschließen?

Auch wenn dein Anbieter am neuen Wohnort liefern könnte, lohnt sich oft ein Neuabschluss. Neukunden bekommen fast immer bessere Konditionen als treue Bestandskunden. Ein Umzug ist ohnehin der Moment, an dem du sowieso vergleichen musst.

Nimmst du deinen Vertrag mit an die neue Adresse, darf der Anbieter dafür etwas berechnen. Erlaubt ist höchstens das Entgelt für einen Neuanschluss.

Plane genug Vorlauf ein. Ein Wechsel auf derselben Anschlussart dauert meist wenige Wochen. Wechselst du die Technik, etwa von DSL auf Glasfaser, kann ein Techniker-Termin nötig sein. Bei einem echten Neuanschluss im Glasfaser-Ausbaugebiet solltest du sogar mit mehreren Monaten Vorlauf rechnen. Beantrage den neuen Vertrag deshalb, sobald der Einzugstermin feststeht.

Router: gesetzlich garantierte freie Wahl

Kein Anbieter darf dir einen bestimmten Router vorschreiben. Der Netzabschlusspunkt gilt als passiv, also endet das Netz des Anbieters an der Anschlussdose. Alles danach ist deine freie Wahl, egal ob DSL, Kabel, Glasfaser oder LTE. Das gilt auch für Bestandskunden. Der Anbieter muss dir dafür die Zugangsdaten für deinen eigenen Router herausgeben.

Damit lohnt sich eine einfache Rechnung. Ein gemieteter Router kostet dich jeden Monat eine Gebühr, die weiterläuft, bis du aktiv kündigst. Ein gekaufter Router ist dagegen dein Eigentum und lässt sich beim nächsten Anbieterwechsel einfach weiterverwenden. Über mehrere Jahre gerechnet ist der Kauf meist günstiger als die Dauermiete.

Young-Tarife für unter 28

Mehrere Anbieter haben eigene Tarife für jüngere Kunden. Die Altersgrenze liegt je nach Anbieter meist bei unter 28 Jahren, bei manchen etwas höher. Maßgeblich ist üblicherweise dein Alter beim Vertragsschluss. Die günstigeren Konditionen bleiben dann für die gesamte Mindestlaufzeit bestehen. Das gilt auch, wenn du zwischendurch älter wirst.

Der Vorteil liegt meist in einem spürbaren Preisnachlass oder mehr Datenvolumen zum gleichen Preis. Feste Prozentzahlen schwanken stark nach Tarif und Aktion, deshalb nennen wir hier keine feste Zahl.

Bundle-Falle beim Umzug

Vorsicht bei Kombi-Verträgen: Läuft bei dir MagentaEINS, GigaKombi oder der o2-Kombivorteil, gilt eine feste Bedingung. Der Rabatt gilt nur, solange Mobilfunk- und Internet-Vertrag gleichzeitig beim selben Anbieter aktiv sind. Kündigst du beim Umzug nur den Internet-Vertrag, fällt der Rabatt auf dem verbleibenden Mobilfunk-Vertrag weg. Das kann die Ersparnis durch den Wechsel auffressen. Prüfe deshalb vor jeder Kündigung, ob ein Kombi-Rabatt daran hängt.

Effektivpreis statt Startpreis rechnen

Vergleichsportale werben oft mit Startguthaben, Cashback oder Gutscheinen zusätzlich zum Tarif. Diese Boni verzerren aber den Blick auf den echten Preis. Rechne deshalb immer den Effektivpreis über die gesamte Mindestlaufzeit. Formel: Summe aller Monatsbeiträge minus Bonus, geteilt durch die Vertragsmonate.

Cashback wird zudem meist erst Wochen nach Vertragsbeginn ausgezahlt. Er ist an Bedingungen geknüpft, etwa fristgerecht angegebene Kontodaten. Achte beim Vergleich auf diese Frist, damit dir keine Auszahlung entgeht.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist beim Umzug?

1 Monat, wenn dein Anbieter dich an der neuen Adresse nicht versorgen kann. Grundlage ist § 60 Abs. 2 TKG. Das gilt auch während der Mindestlaufzeit.

Darf mein Anbieter einen bestimmten Router vorschreiben?

Nein. Du hast eine gesetzlich garantierte freie Routerwahl, auch als Bestandskunde mit eigenen Zugangsdaten.

Was, wenn das Internet an der neuen Adresse zu langsam ist?

Bei dauerhaft zu geringer Geschwindigkeit darfst du mindern oder fristlos kündigen. Nachweis nur über die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur.

Verliere ich meinen Kombi-Rabatt, wenn ich nur Internet kündige?

Ja, meist schon. MagentaEINS, GigaKombi und der o2-Kombivorteil gelten nur, solange beide Verträge gleichzeitig aktiv sind.